Drei Haftbefehle jetzt vollstreckt
29-Jähriger nach Zugfahrt verhaftet
Beamte der Bundespolizei haben heute Morgen einen 25-Jährigen verhaftet, der gleich mit drei Haftbefehlen gesucht wurde. Der junge Mann muss für drei Monate ins Gefängnis. Er war aufgefallen, weil er Zugfahrgäste im Regionalexpress von Leer nach Oldenburg mit einer Taschenlampe blendete. Er hatte 0,91 Promille Alkohol im Blut und auch Marihuana dabei.
Der Mann reiste gegen 6 Uhr morgens im Regionalexpress von Leer nach Oldenburg, wobei er laut Polizei Fahrgästen mit einer Taschenlampe ins Gesicht leuchtete und dabei merkwürdige Geräusche von sich gab. Ein Bundespolizist ging auf den Mann zu und sprach ihn an. Daraufhin schloss sich der 25-Jährige bis zur Ankunft in Oldenburg in der Zugtoilette ein.
Der Beamte informierte daraufhin seine Oldenburger Kollegen über den eigenartigen Reisenden, die den 25-Jährigen bei Ankunft des Zuges bereits erwarteten. Dabei stellten sie fest, dass der Mann offenbar betrunken war. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab 0,91 Promille. Außerdem wurde eine Kleinstmenge Marihuana bei ihm gefunden.
Bei der Überprüfung der Personalien des 25-Jährigen fanden die Bundespolizisten heraus, dass der junge Mann gleich mit drei Haftbefehlen gesucht wird.
Zum einen war der junge Mann wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt worden. Aus dieser Verurteilung hatte er eine Geldstrafe von 525 Euro zu bezahlen oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 35 Tagen zu verbüßen.
In einem anderen Fall war der 25-Jährige wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 375 Euro verurteilt worden. Weil er die Strafe nicht bezahlt und auch eine Ersatzfreiheitsstrafe von 25 Tagen nicht angetreten hatte, wurde er von der Staatsanwaltschaft per Haftbefehl gesucht.
Des Weiteren wurde der 25-Jährige wegen eines Vergehens nach dem Waffengesetz verurteilt. Weil er aber auch in diesem Fall die verhängte Geldstrafe von 900 Euro nicht bezahlt hatte, wurde er zur Vollstreckung der 30-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe per Haftbefehl gesucht.
Da er die geforderten Geldstrafen nicht bei den Beamten bezahlen konnte, wurde er in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Zudem erwartet ihn ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.


